Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und den Erwerb von Kurskarten der Alma Sports Club GmbH mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Mitglieder sind alle Personen, die aufgrund eines mit der Alma Sports Club GmbH abgeschlossenen Mitgliedvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Alma Sports Club GmbH betriebenen Sport- und Freizeitanlagen nach Maßgabe des Mitgliedvertrages berechtigt sind. Die AGB gelten auch für Besucher oder sonstige Personen, die sich im Studio aufhalten.

2. Nutzung des Studios

Das Mitgliedsarmband berechtigt das Mitglied zur Benutzung der Trainingsanlagen innerhalb der Öffnungszeiten. Ohne Mitnahme und Vorlage des Armbandes ist der Zutritt zum Studio nicht möglich. Bei Vertragsschluss wird eine Armbandkaution von €20,00 fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsarmbandes zu sorgen. Im Fall des Verlustes hat das Mitglied unaufgefordert und unverzüglich dem Studio den Verlust anzuzeigen. Nach Meldung des Verlustes werden die Funktionen des Mitgliedarmbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z.B. durch Dritte) befreit. Im Verlustfall wird ein Ersatzarmband gegen eine Kostenpauschale von € 20,00 ausgestellt. Mit Ablauf der Mitgliedschaft ist das Armband gegen Rückzahlung der Kaution unaufgefordert zurückzugeben. Die freiwillige, vorzeitige Rückgabe des Armbandes beendet die Mitgliedschaft nicht.
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsarmband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Die Öffnungszeiten des Studios können im zumutbaren Umfang geändert werden.

3. Gebühren

Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Betrag vereinbart, wird dieser bei Vertragsschluss fällig. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Für den angebrochenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen fällig, der zusammen mit dem ersten vollen Monatsbeitrag eingezogen wird.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Preiserhöhungsrecht erfolgt in Textform. Die Preiserhöhung wird ab dem aus dem Zugang der Erklärung folgenden Monat wirksam. Eine Erhöhung aufgrund gestiegener Umsatzsteuer berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ermäßigt sich die gesetzliche Umsatzsteuer, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Sollten die monatlichen Beiträge infolge steigender Kosten (Strom, Wasser, Energie etc.) angeglichen werden müssen, so geschieht das maximal einmal im Jahr und um maximal 5%.
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. In jedem Fall werden für vom Mitglied verschuldete Rücklastschriften die jeweiligen Bankgebühren und ab der zweiten Mahnung zusätzlich pauschal €5,00 in Rechnung gestellt.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist der gesamte Betrag für die Restlaufzeit auf einmal fällig. Darüber hinaus ist das Studio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4. Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene respektive digital erfasste Mindestvertragslaufzeit von höchstens 1 Jahr. Regelmäßig beginnt der Vertrag zum 1. eines Monats. Ist Vertragsbeginn während eines laufenden Monats, beträgt die Mindestvertragslaufzeit die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene respektive digital erfasste Mindestvertragslaufzeit zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit im Anschluss auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist jederzeit für jede Partei mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung hat gegenüber der anderen Partei in Textform zu erfolgen. Die Gültigkeit der (10er-) Kurskarten beträgt längstens 1 Jahr ab Kaufdatum. Ungenutzt verfällt der Anspruch auf Nutzung nach 1 Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Das Mitglied kann seinen Vertrag stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt respektive digital ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag maximal stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt respektive digital angegeben. Ist in dem Vertrag nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Vertrag pro Jahr maximal drei Monate stilllegen.
Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied in Textform bekannt zu geben. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
Für die Dauer der Stilllegung kann das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nehmen. Im Falle der Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Sofern das Mitglied während der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 30 km entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats. Voraussetzung ist der Nachweis durch das Einwohnermeldeamt.
Sofern das Mitglied einen Schüler- oder Studententarif in Anspruch nehmen möchte, ist die halbjährliche Vorlage eines gültigen Nachweises verpflichtend. Bringt das Mitglied diesen Nachweis nicht halbjährlich bei, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus ist das Studio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen

5. Weisungsberechtigung

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie zum Zwecke der Aufrechterhaltung des reibungslosen Sportbetriebes haben Mitglieder und Besucher des Studios den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Das gleiche gilt für die Beachtung von Aushängen und sonstigen Bekanntmachungen wie die ausgehängte Hausordnung. Im Falle der Nichtbeachtung der Anweisungen ist das Studio berechtigt, den Nutzer vom weiteren Sport- und Trainingsbetrieb auszuschließen. Das Studio hat das Recht, Mitglieder jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem weiteren Training auszuschließen. In diesem Fall erhält das Mitglied im Voraus entrichtete Beiträge erstattet.

6. Kontaktdaten

Jeder Kunde ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen des Studios (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vorzugsweise schriftlich per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse oder im Falle des Nichtvorhandensein einer E-Mail-Adresse per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich dem Studio mitzuteilen.

7. Konsum / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie mitgebrachte alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in dem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art sowie von explosiven Substanzen ist verboten. In begründeten Ausnahmefällen ist vor Betreten des Studios die Zustimmung des Personals einzuholen.
Die in der Mitgliedschaft enthaltene Getränke-Flatrate beinhaltet den unbegrenzten persönlichen Verzehr von Tafelwasser und Mineraldrinks im offenen Ausschank und ist für die ausschließliche Nutzung im Studio gedacht. Es muss auf einen sorgsamen Umgang mit dem Wasserspender geachtet werden.

8. Haftung des Studios

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen, versicherten Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erfüllen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des Studios mit einer Höchstsumme von € 5.000.000,00 bei Personenschäden und Sachschäden versichert. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Studios.

9. Datenschutz

Das Studio speichert und verwendet Daten einschließlich Bilder gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen, Wirtschaftsauskunfteien und Rechtsanwälten, sofern es für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung, für die Einlass-/Identitätskontrolle oder der Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedvertrages willigt das Mitglied in die Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein.

10. Schlussbestimmungen

Das Studio ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Im Falle einer Änderung wird das Studio das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied die Gelegenheit einräumen, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung bei dem Mitglied zu widersprechen.
Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In dem Fall verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

Stand 07.11.2023